In der Regel werden Bankkonten eines Verstorbenen stets aufgefunden (Zentralregister). Wenn ein Erbschein vorliegt, verhalten sich die Banken in der Regel kooperativ. Die Online-Zugänge werden im Rahmen der Kontoabwicklung auch stets gelöscht.
Schwierig ist das Auffinden ausländischer Konten, speziell wenn kein Überweisungsverkehr stattgefunden hat. Hier recherchieren wir wesentlich breiter, als eine Privatperson dies könnte.
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